Zuschüsse
Vorbemerkung - Antragsformulare und Zuschussrichtlinien
Algemeine Bestimmungen: Antragsberechtigung - Antragsform - Antragsfristen - Auszahlung - Zuschusshöhe - Rechtsanspruch - Verwendungsnachweis - Beschlussorgan - Bescheid - Förderungsausschluss - Schlussbemerkung
Vorbemerkung
Der Kreisjugendring Günzburg gewährt Zuschüsse zur Förderung von Jugendarbeit aus den für diesen Zweck bereitgestellten Mitteln des Landkreises Günzburg.
Die Fördermittel können nur von den als förderungswürdig anerkannten Jugendgemeinschaften, Jugendverbänden und sonstige Einrichtungen der Jugendpflege in der jeweils angegebenen Höhe zum
vorgesehenen Zweck und nur für die EinwohnerInnen des Landkreises Günzburg in Anspruch genommen werden (Ausnahmen davon kann im Einzelfall der Vorstand zulassen).
Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen ist eine angemessene Eigenleistung der Träger sowie deren Verantwortung für die Gesamtfinanzierung der Maßnahme. Als Altersbegrenzung gilt in der
Regel das 6. Lebensjahr als unterste und das vollendete 27. Lebensjahr als oberste Grenze. Ausnahmen von der Altersbegrenzung sind im Einzelfall möglich. Bei Maßnahmen der Mitarbeiterbildung
besteht nach oben keine Altersbegrenzung.
Die Antragsfristen sind einzuhalten. Im Einzelfall kann, nach vorheriger Absprache, die Verlängerung der Antragsfristen zugelassen werden.
Antragsformulare und Zuschussrichtlinien
Zuschussanträge bitte grundsätzlich mit Kugelschreiber ausfüllen!
Allgemeine Bestimmungen
1. Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind:
- Jugendverbände und Jugendgemeinschaften, die als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind,
- sonstige Einrichtungen und Organisationen der Jugendpflege, die sowohl öffentlich anerkannt als auch im Sinne dieser Richtlinien tätig sind,
- Jugendverbände und –gemeinschaften, die Maßnahmen mit überörtlichem Charakter durchführen.
Überörtliche Maßnahmen sind Maßnahmen bei denen:
- maximal 2/3 der Teilnehmer aus einer Gemeinde/Stadt stammen
- die Teilnehmer des letzten Drittels zumindest aus zwei weiteren Kommunalen Gemeinden/Städten stammen
- die Ausschreibung den überörtlichen Charakter zum Ausdruck bringt (Veröffentlichung im Internet ist ausreichend)
a) die Anträge sind auf dem Formblatt des Kreisjugendringes einzureichen.
b) Voraussetzung für die Bearbeitung eines Zuschusses ist das vollständige und gewissenhafte Ausfüllen der Formblätter.
c) Es sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Ausschreibung bzw. Einladung für die Maßnahme, aus der die Zielgruppe, der
Teilnehmerbeitrag, das Thema der Maßnahme, Ort und Zeit sowie der Veranstalter
ersichtlich sein muss.
- Teilnehmerliste (mit Anschrift, Alter und Unterschrift, bitte immer mit Kugelschreiber
ausgefüllt)
- Finanzierungsplan (lt. Formblatt)
- Bericht über die Maßnahme
- Belege (Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten etc.)
a) alle Arten von Zuschussanträgen sind spätestens 8 Wochen nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme dem Kreisjugendring vorzulegen. Im Einzelfall kann nach vorheriger Absprache die Verlängerung der Antragsfrist zugelassen werden.
b) Die in Aussicht gestellten Zuschüsse können maximal um 15 % erhöht werden.
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt in der Regel fortlaufend nach dem Eingang der Anträge.
a) Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus den KJR-Zuschussrichtlinien.
b) Änderungen der in den Richtlinien aufgeführten Höchstsummen sind je nach Haushaltslage auf Beschluss des Vorstandes möglich.
c) Mittel, die durch andere Zuschussgeber gewährt werden, z.B. Bayrischer Jugendring, Bezirksjugendring..., sind in der Abrechnung auszuweisen.
d) KJR-Zuschüsse können maximal in der Höhe der Differenz zwischen den bei der Maßnahme angefallenen Einnahmen und Ausgaben gewährt werden.
6. Rechtsanspruch
Zuschüsse werden nur nach der jeweiligen Finanzlage gewährt. Ein Rechtsanspruch kann nicht geltend gemacht werden, auch wenn Voraussetzungen erfüllt sind, die eine Bezuschussung rechtfertigen
würden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sind vom Antragsteller nachzuweisen. Der Antragsteller verpflichtet sich, die erhaltenen Mittel entsprechend der Zweckbindung der Richtlinien wirtschaftlich zu verwenden und eventuell zuviel erhaltene Beträge ohne Aufforderung sofort zurückzuzahlen. Der Kreisjugendring Günzburg behält sich die Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung vor. Belege sind daher drei Jahre aufzubewahren.
9. Bewilligungsbescheid
Dem Antragsteller wird die Bewilligung oder Ablehnung eines Zuschusses durch den Kreisjugendring innerhalb 4 Wochen nach Antragseingang schriftlich mitgeteilt.
Maßnahmen die aus Mitteln des Bundesjugendplanes, des Landesjugendplanes, des deutsch-französischen Jugendwerkes, des Bezirksjugendringes Schwaben oder der Bezirksregierung gefördert werden und Maßnahmen mit rein örtlichem Charakter können im allgemeinen vom Kreisjugendring nicht bezuschusst werden.
11. Schlussbemerkung
Zur Beratung in Fragen der Antragstellung steht die Geschäftsstelle jederzeit gerne zur Verfügung (Tel. 08221/95-417).
Mit der vorliegenden Neufassung werden die früheren Richtlinien des Kreisjungendringes Günzburg außer Kraft gesetzt. Die vorliegenden Richtlinien treten ab dem Mai 2013 in Kraft.
Antragsformulare, eine Vorlage für den abzugebenden Arbeitsbericht für die Bezuschussung von zentralen Leitungsaufgaben und eine Übersicht der zuschussfähigen Maßnahmen
(Zuschussmöglichkeiten) können Sie als Datei hier herunterladen: Anträge, Richtlinien, Vorlagen